DEIN AUFENTHALT
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nicht rechtsverbindlicher Entwurf – fachlich prüfen lassen. Diese private Vorschau ist noch nicht für den öffentlichen Betrieb freigegeben.
Für den Ferienhausaufnahmevertrag
Übernommen aus der Ursprungswebsite am 1. November 2026.
1. Anmietung
Grundsätzlich erfolgt die Vermietung der Ferienwohnungen wochenweise. Der Anreisetag ist gleichzeitig der Mietbeginn. Das Mietobjekt steht am Anreisetag ab 17.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise sollte zwischen 17.00 und 19.00 Uhr erfolgen. Der Mindestmietzeitraum beträgt 7 Tage. Das Mietende ist gleichzeitig auch der Abreisetag. Die Abreise hat bis 10.00 Uhr zu erfolgen. Sollte die Anreise am Anreisetag nach 19.00 Uhr erfolgen, so ist der Vermieter rechtzeitig darüber zu informieren. Sollte das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernommen werden ( z.B. infolge erhöhten Verkehrsaufkommens, Streik, usw. ) oder aus persönlichen Gründen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner das Mietobjekt vorzeitig verlässt. Das Mietobjekt darf nur mit der angemeldeten Zahl von Personen belegt werden. Zusätzliche Personen können vom Verwalter des Mietobjektes direkt vor Ort abgewiesen oder durch den Vermieter gesondert in Rechnung gestellt werden. In diesem Fall, ist der zusätzlich anfallende Betrag direkt vor Ort zu zahlen. Nach Rücksprache und mit schriftlicher Bestätigung vom Vermieter können Sonderabsprachen wie z.B. Mietverlängerungen erfolgen.
2. Bezahlung und Reisebestätigung
Mit der Anmietung wird eine Anzahlung in Höhe von 35 % (siehe Seite 1: Mietpreise) des Mietpreises fällig. Die Beträge sind innerhalb einer Woche auf das Konto des Vermieters (siehe Seite 1: Zahlungen) zu überweisen. Erst mit Eingang der Anzahlung wird die Buchung verbindlich. Die Restzahlung muss unaufgefordert spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Ohne vollständige Bezahlung kann der Eintritt in das Ferienhaus verweigert werden. Die Ferienhäuser / Ferienwohnungen dürfen nur von den angemeldeten Personen und nur bis zu der in der Ferienhausbeschreibung angegebenen Maximal-Zahl an Personen belegt werden. Andere oder mehr Personen können ausgeschlossen oder mit einer Nachgebühr belastet werden.
3. Leistungen, Preise
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Feriendomizils und der Preiskalkulation, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Buchungsbestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die Vertragsschluss notwendig werden sollten und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vertraglich zugesagten Leistung nicht beeinträchtigen. Andernfalls haben Sie das Recht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Mitteilung ohne Gebühren vom Verlag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag werden in diesem Fall bereits erfolgte Zahlungen rückvergütet abzüglich der Bearbeitungsgebühr. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung oder Einführung von Steuern oder Abgaben für von uns zu erbringende Leistungen in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Teilnehmer auf den Mietpreis auswirkt, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem Mietbeginn mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Preises oder einer Änderung einer wesentlichen Leistung haben wir Sie unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
5. Nebenkosten, Kaution
Nebenkosten, wie für Energie- und Wasserverbrauch sind im Mietpreis inbegriffen. Es obliegt dem Vermieter eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Höhe der Kaution (siehe Seite 1: Mietkaution) ist direkt mit zu überweisen. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes innerhalb von 10 Werktagen zurückerstattet/überwiesen.
6. Endreinigung des Ferienhauses / der Ferienwohnung
Die Endreinigung durch den Vermieter Verwalter ist obligatorisch. Der Mieter hat jedoch das Ferienhaus / die Ferienwohnung grundgereinigt zu hinterlassen. Der Endreinigungsbetrag (siehe Seite 1: Endreinigung) ist direkt mit zu überweisen. Die Reinigung der Kücheneinrichtung, des Geschirrs und Bestecks ist Sache des Mieters und nicht in der Endreinigung inbegriffen. Erfolgt diese nicht oder nicht ordnungsgemäß, ist der Vermieter, vertreten vor Ort durch den Verwalter, berechtigt die zur Durchführung der Endreinigung notwendigen Kosten in Rechnung zu stellen und von der Kaution in Abzug zu bringen.
7. Pflichten des Vertragspartners
Der Vertragspartner sowie die übrigen Teilnehmer haben das Mietobjekt, sein Inventar und die Gemeinschaftseinrichtungen sorgfältig zu behandeln. Etwaige bestehende Hausordnungen sind zu beachten, insbesondere ist Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen.
8. Sachbeschädigung, Versicherungsschutz/ Mängelanzeige
Für jegliche Sachschäden, die während des Aufenthaltes durch den Mieter, dessen Mitreisende oder Besucher verursacht werden, haftet der Mieter. Dem Vermieter und dem Verwalter des Mietobjektes sind alle Schäden, die während des Aufenthaltes im Ferienhaus / der Ferienwohnung aufgetreten sind mitzuteilen. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich, jedoch spätestens 48 Stunden nach Auftreten des Mangels dem Vermieter anzuzeigen, damit dieser die Beanstandung überprüfen und gegebenenfalls beheben kann. Der Mieter ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten oder zu vermeiden. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
Sollte sich das Objekt nicht in vertragsgemäßen Zustand befinden oder der Mieter oder eine andere im Vertrag festgeschriebene Person einen Schaden erleiden, so kann der Mieter Abhilfe verlangen. In diesem Fall hat sich der Mieter unverzüglich beim Vermieter oder beim Verwalter zu melden. Sofern vom Vermieter eine Kaution erhoben wurde, kann diese zunächst vollständig einbehalten werden, wenn sich die entstandenen Schäden nicht sofort vollständig und zweifelsfrei beziffern lassen oder die Verursachung des Schadens zweifelhaft ist.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der Vertragspartner innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Mietende gegenüber dem Vermieter schriftlich geltend zu machen. Voraussetzung eines Anspruches ist, dass die Leistungen bzw. die vom Mieter angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurde, der Mängel unverzüglich angezeigt wurde und eine Abhilfe nicht erfolgte bzw. nicht möglich war.
9. Rücktritt durch den Mieter
Sie sind jederzeit vor Reisebeginn zum Rücktritt berechtigt. Maßgebend für die Höhe der anfallenden Rücktritts gebühren ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung per Post bei uns. Die Bearbeitungsgebühren betragen € 65,00 und sind in jedem Falle fällig und werden von der geleisteten Anzahlung in Abzug gebracht.
| Zeitpunkt | Gebühr |
|---|---|
| bei einem Rücktritt bis 70 Tage vor Mietbeginn | Zahlung der Bearbeitungsgebühren |
| bei einem Rücktritt bis 69 - 42 Tage vor Mietbeginn | 20 % der Mietsumme zzgl. Gebühren |
| bei einem Rücktritt bis 41 - 29 Tage vor Mietbeginn | 50 % der Mietsumme zzgl. Gebühren |
| bei einem Rücktritt bis 28 - 07 Tage vor Mietbeginn | 80 % der Mietsumme zzgl. Gebühren |
| bei einem Rücktritt bei weniger als 7 Tage vor Mietbeginn | 100 % der Mietsumme zzgl. Gebühren |
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekosten -Rücktrittsversicherung.
10. Rücktritt durch Vermieter
Der Vermieter kann vor Reisebeginn vom Anmietungsvertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Anmietungsvertrag kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Mieter die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.
Beide Vertragspartner sind berechtigt vom Vertrag vor Mietbeginn zurückzutreten oder den Vertrag nach Mietbeginn zu kündigen, wenn bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände = höhere Gewalt, wie z.B. Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen etc. den Aufenthalt im Mietobjekt unmöglich machen, erheblich beeinträchtigen, erschweren oder gefährden. Bereits gezahlte Gelder werden zurückbezahlt. Wir können jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
11. Haftung
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Mietobjekte, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung oder für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen. Die Haftung für andere als Personenschäden (z. B. Sach- und Vermögensschäden) ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und soweit wir für einen dem Vertragspartner entstandenen Schaden wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers allein verantwortlich sind.
Ein Schadensanspruch ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vorn Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist. Für Ansprüche des Mieters aus diesem Vertrag wird unabhängig von der erforderlichen Geltendmachung der Ansprüche nach bis zu einem Monat eine Verjährungsfrist von einem Jahr vereinbart. Die Verjährung beginnt an dem Tag des vertraglich vorgesehenen Mietendes. Die Verjährung ist nach Geltendmachung solcher Ansprüche bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter die Fortsetzung der Verhandlungen schriftlich ablehnt.
12. Beschränkung der Haftung
Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle oder Störungen in der Wasser- und / oder Stromversorgung wird ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen, wie Heizung, Swimmingpool usw. soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Vermieter herbeigeführt worden ist, ist die Haftung grundsätzlich auf den Anmietungspreis beschränkt.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
"Für die Länder Belgien, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Österreich, Polen, Portugal, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn und USA benötigen deutsche Staatsangehörige für die Einreise einen gültigen Reisepass oder einen Personalausweis. Visa- und Gesundheitsvorschriften bestehen für deutsche Staatsbürger derzeit nicht. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten.
Über bestehende gesetzliche Vorschriften für das Mitbringen von Haustieren und entsprechenden Impfbescheinigungen / Pässe hat der Mieter selbst Sorge zu tragen.
14. Andere Länder - andere Sitten
Ferienobjekte sind im allgemeinen ausschließlich für Urlaubszwecke gedacht, was sich auch in der Bauweise und Möblierung auswirkt. Das Bad und die Schlafräume sind vielfach kleiner, die Betten, anders als gewohnt. Vieles ist vorwiegend auf Zweckmäßigkeit ausgerichtet. Der Reisende sollte bedenken, dass in anderen Ländern deutsche Bauvorschriften nicht gelten. So können Balkon- und Treppengeländer wesentlich niedriger, Treppen steiler, Fenster und Türen nicht der deutschen Industrienorm entsprechen. Auch ist die Schallisolierung der Objekte nicht immer wie gewohnt, entspricht aber landestypischen Gegebenheiten, sodass der Schall- und Lärmschutz unterschiedlich sein kann.
Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die es zu Hause nicht gibt. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Das gilt unter anderem für Gasboiler, Herde etc. Der Reisende sollte daher unbedingt eventuelle Hinweise für deren Benutzung beachten. In Italien kann es mitunter zu Unterbrechungen in der Wasser- und Stromversorgung kommen. Dies gilt besonders zur Mittagszeit und in den Sommermonaten.
15. Sonstiges
Die in der Beschreibung, auf der Buchungsbestätigung oder in den Unterlagen ggf. genannten Infrastrukturbetriebe (Transportmittel, Läden, Restaurants, Sportanlagen, usw.) sind nicht Vertragsbestandteil. Diese Betriebe entscheiden in eigener Verantwortung über Betriebszeiten usw.. Gleiches gilt auch für die öffentlichen und privaten Versorgungsbetriebe. Auch Angaben über Wetterverhältnisse oder Reiseverbindungen stellen keine Zusicherung dar.
Der Swimmingpool ist von Mai-Oktober geöffnet und nicht beheizt. Die tägliche Poolreinigung führt der Mieter selbst durch. Reinigungsgeräte werden vor Ort gestellt. Es sind die täglichen Ruhezeiten von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr, sowie ab 20.00 Uhr einzuhalten. Kopfsprünge oder Sprünge vom Balkon - sind grundsätzlich untersagt. Die Wassertiefe des Pools beträgt 1,65 - 1,85 Meter und ist folglich für Nichtschwimmer nicht geeignet. Kleine Kinder und schwache Schwimmer sind ständig vom Mieter zu beaufsichtigen. Den vor Ort aushängenden Baderegeln ist Folge zu leisten. Die Benutzung des Pools erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keine Haftung. Eltern haften für Ihre Kinder.
Bei Haustieren (Hunde und Katzen) hat der Halter darauf zu achten, das das Tier nicht auf dem Grundstück uriniert und kotet. Es gibt außerhalb des Grundstückes reichlich öffentliche Grünflächen, auf die ausgewichen werden kann. Falls das Tier doch ausnahmsweise den Garten benutzen sollte, hat der Halter dieses „Geschäft" unverzüglich zu entfernen. Im Rahmen eines nachbarschaftlichen Miteinanders mit anderen Mietern / Nachbarn und somit einer angenehmen Urlaubszeit hat der Halter eines Tieres darauf zu achten, das sein Tier keine Bedrohung für andere darstellt. Gegebenenfalls muss das Tier angeleint oder mit Maulkorb versehen werden. Tierhalter haften für Ihre Tiere und eventuell angerichtete Schäden.
Im Hinblick auf nachfolgende Mieter, bitten wir starke Raucher / Zigarrenraucher darum, verstärkt auf dem Balkon oder der Terrasse zu rauchen. Die Nichtraucher werden es Ihnen danken.
Wartungs- und Unterhaltungsmaßnahmen (wie z.B.: kleinere Instandsetzungsarbeiten, Rasenmähen, ...) müssen von den Mietern geduldet werden. Die Räumlichkeiten müssen auf Verlangen zugänglich sein.
16. Allgemeine Vertragsgrundlage und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Göttingen.
Dieser Vertrag bestimmt sich nach deutschem Recht.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Der Mieter erhält den Vertrag in doppelter Ausführung, den er unterschrieben an den Vermieter zurückzusenden hat. Vom Vermieter erhält der Mieter im Anschluss eine Vertragskopie mit beiden Unterschriften.
Der Vertrag erhält nur Gültigkeit mit der Unterschrift vom Vermieter und vom Mieter als gegenseitige Willenserklärung.
17. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Alle Mieter und Mitbewohner der Mietwohnung haben dem Vermieter mit der Rücksendung des Mietvertrages eine Kopie Ihres Personalausweises mit Vorder und Rückseite beizulegen!!!
Dies ist zwingend erforderlich! Falls dies nicht erfolgt kann dem Mieter der Zutritt zur Wohnung verweigert werden!!!
